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Kinderhaus Kunterbunt
Evangelische Kindertagesstätte, Schulkinder & Krippe
Kinderhaus Kunterbunt
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Elternarbeit
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Voranmeldung
Wir bitten um umgehende Mitteilung,
f
alls der Platz nicht mehr benötig wird!
Diese Vormerkung dient lediglich zur Erfassung der Kinder, die einen Platz in unserer Kindertageseinrichtung wünschen. Daraus leitet sich
kein Anspruch auf einen Platz
ab und die Eltern machen keine Zusage zur verbindlichen Anmeldung in unserer Einrichtung. Die Aufnahme des Kindes gilt
erst mit Abschluss des Betreuungsvertrags als verbindlich für beide Seiten
.
Daten zum Kind
Name des Kindes
*
Geburtstag
*
Geschlecht
m
w
Religion / Konfession
Staatsangehörigkeit
Gewünschte Buchungszeit (Umfang, Lage, Ferien, Mittagessen)
Gewünschtes Aufnahmedatum
Gewünschter Platz
Krippe/Kleinkindgruppe
Kindergarten
Hat Ihr Kind Anspruch auf Eingliederungshilfe wegen Behinderung oder drohender Behinderung nach § 53 SGB XII?
Ja, der Eingliederungsbescheid liegt vor.
Der Eingliederungsbescheid wird beantragt.
Art der Behinderung
Was sollten wir noch über Ihr Kind wissen (z.B. chronische Krankheiten, Allergien, Unverträglichkeiten, regelmäßige Medikamentengabe)?
Daten der Personensorgeberechtigten
Name
Vorname
Religion/Konfession
Staatsangehörigkeit
Nichtdeutschsprachige Herkunft?
Ja
Name
Vorname
Religion/Konfession
Staatsangehörigkeit
Nichtdeutschsprachige Herkunft?
Ja
Anschrift (Wohnsitz des Kindes)
Telefon
E-Mail-Adresse
*
Geschwisterkind/er bereits in der Einrichtung?
Ja
Nein
Das Kind ist bereits oder wird noch in folgenden Kindertageseinrichtungen vorgemerkt
Datenschutz
Ein umfassender Datenschutz entsprechend dem Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD) wird gewährleistet. Die Kindertageseinrichtung sichert den Eltern zu, das Sozialgeheimnis zu wahren und die datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten, soweit sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben Daten über das Kind und seine Familie erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten, die die Kindertageseinrichtung im Rahmen der Voranmeldung über das Kind gespeichert hat, werden gelöscht, sobald die Voranmeldung zurückgezogen wurde oder das vorangemeldete Kind das Alter der gewünschten Betreuungsform überschritten hat. Fordert die zuständige Kommune (z.B. auch durch eine zentrale Anmeldestelle) im Rahmen einer örtlichen Bedarfsplanung Informationen über Voranmeldungen an, so ist die Einrichtung gesetzlich verpflichtet eine entsprechende Auskunft zu geben und wird die jeweiligen Namen, Wohnorte und Geburtsdaten der vorangemeldeten Kinder an die Kommune übermitteln.
Einwilligung zum Abgleich der Anmeldelisten mit anderen Kindertageseinrichtungen zur Feststellung von Doppelanmeldungen
Viele Eltern melden ihre Kinder in verschiedenen Einrichtungen parallel an. Oftmals werden bei einer Zusage durch eine Kindertageseinrichtung die anderen Einrichtungen von den Eltern verspätet oder überhaupt nicht in Kenntnis gesetzt. Dadurch wird die rechtzeitige Neuvergabe von freien Plätzen erschwert. Deshalb möchten wir die jeweiligen Anmeldelisten mit den anderen Kindertagesstätten abgleichen, um die bei uns vorgenommenen Anmeldungen auf dem aktuellen Stand halten zu können. Hierfür benötigen wir Ihre Einwilligung. Diese Einwilligung ist freiwillig. Sie haben selbstverständlich das Recht, diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
Ich bin/wir sind einverstanden, dass ein Abgleich der Anmeldelisten mit anderen Kindertageseinrichtungen zur Feststellung von Doppelanmeldungen erfolgt.
Ich bin/wir sind nicht einverstanden, dass ein Abgleich der Anmeldelisten mit anderen Kindertageseinrichtungen zur Feststellung von Doppelanmeldungen erfolgt.
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